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Gewerbesteuerbefreiung und Abfärbetheorie

Abfärbung ist auch dann gegeben, wenn die gewerbliche Tätigkeit von der Gewerbesteuer befreit ist; die Gewerbesteuerbefreiung erstreckt sich dann auch auf die Tätigkeit, die ohne "Abfärbung" freiberuflich wäre. Übt eine Personengesellschaft neben einer freiberuflichen auch eine gewerbliche Tätigkeit aus, so ist die Tätigkeit auch dann infolge der "Abfärberegelung" des §15 Abs. 3 Nr. 1 EStG insgesamt als gewerblich anzusehen, wenn die gewerbliche Tätigkeit von der Gewerbesteuer befreit ist. Die Gewerbesteuerbefreiung erstreckt sich in solchen Fällen jedoch auch auf die Tätigkeit, die ohne die "Abfärbung" freiberuflich wäre.

Bundesfinanzhof, IV R 43/00, Urteil vom 30.08.2001;
Fundstelle: BStBl 2002 II, S. 152; LEXinform 0573757

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