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Anstellung von Ärzten II

Freiberuflichkeit eines einen anderen Zahnarzt beschäftigenden niedergelassenen Zahnarztes

Ein niedergelassener Zahnarzt, der einen einzigen weiteren approbierten Zahnarzt beschäftigt, kann noch eigenverantwortlich i.S. des §18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG tätig sein. Das Berufsbild, welches vor allem durch das Erscheinungsbild der Betätigung nach außen geprägt wird, ist maßgebend für die Beurteilung, ob ein Freiberufler noch eigenverantwortlich tätig wird. Ein Arzt oder Zahnarzt kann auch dann freiberuflich tätig sein, wenn er einen weiteren Arzt oder Zahnarzt beschäftigt. Maßgebend ist nicht stets die Beteiligung an jedem einzelnen Auftrag, sondern das Berufsbild des selbstständigen niedergelassenen Arztes (Abgrenzung zum Facharzt für Laboratoriumsmedizin)

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 1 K 30035/02, Urteil vom 24.08.2006, rkr.
Fundstelle: Lexinform 5003837I

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