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Steuerliche Fragen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Nutzung medizinischer Großgeräte; Beurteilung der Einkünfte - §18 EStGt

Die Einkünfte niedergelassener Ärzte (Gemeinschaftspraxen) aus der entgeltlichen Überlassung medizinischer Großgeräte an Krankenhäuser sind nicht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu behandeln, selbst dann nicht, wenn in dem Nutzungsentgelt ein Gewinnaufschlag enthalten ist. Dies gilt ebenfalls bei einer entgeltlichen Nutzungsüberlassung an nicht beteiligte Ärzte unter der Voraussetzung, dass keine zusätzlichen Dienstleistungen erbracht werden.

OFD Rheinland v. 02.02.2006 Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 9/2006

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